Sonntag, 23. März 2014

Stoppt die Robbenjäger von Sylt!




Eigentlich dürfen Seehunde seit 1974 in Schleswig-Holstein nicht mehr gejagt werden. Jedoch unterliegen sie noch immer dem Jagdrecht. Rund 40 von der Landesregierung eingesetzte Seehundjäger dürfen daher beim Auffinden von hilflosen Tieren über deren Leben oder Tod entscheiden.

In den letzten Monaten haben sie zahlreiche Tiere an den Stränden erschossen.
Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. hält dies für nicht hinnehmbar. Nicht Jäger, deren Hobby es ist Lebendes in Totes zu verwandeln, sollten darüber entscheiden, ob ein verletztes oder krankes Tier gesund gepflegt werden kann, sondern Tierärzte.

Wir fordern daher von der Landesregierung Schleswig-Holstein, Seehunde aus der Liste der jagdbaren Arten zu streichen und dafür Sorge zu tragen, dass junge, kranke und verletzte Tiere in Zukunft von Tierärzten und nicht von Jägern erst versorgt werden. Tierärzte statt Todesschützen!

Bitte unterstützen Sie das Deutsche Tierschutzbüro dabei.

Stoppt die Robbenjäger von Sylt